Erteilung der Prüfberechtigung
Die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund für:
- Absolventen, die einen Lehrgang für Prüfberechtigte absolviert haben. Entsprechende Ausbildungstermine in den sächsischen Regionen können über die Kreis- und Stadtsportbünde in Erfahrung gebracht werden.
- DOSB-lizenzierte Trainer*innen C Leistungssport oder Breitensport und lizenzierte Kampfrichter*innen für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Radsport, Gerätturnen
- geprüfte Schwimmmeister*innen
Für den Bereich des Schulsports können die zuständigen Sportlehrkräfte auf Antrag von den zuständigen Kreis-/Stadtsportbünden als Prüfberechtigte zugelassen werden. Wenn keine Mitgliedschaft in einem Sportverein vorliegt, kann der Einsatz als Prüfer*in lediglich im Schulbereich erfolgen. Information zur Antragstellung hier.
Für die Erstausstellung und die Verlängerung der Prüfberechtigung ist immer der Antrag in der aktuellsten Version incl. der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verwenden. Ohne Vorlage der Verpflichtungserklärung ist keine Erteilung der Prüfberechtigung möglich.
Verlängerung der Prüfberechtigung
Die Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen ist vier Jahre gültig und kann durch die Kreis-/Stadtsportbünde kostenfrei verlängert werden. Dafür ist die Fortbildung über die Absolvierung eines Online-Modules verpflichtend.
Alle Prüfberechtigten müssen zur fristgerechten Verlängerung neben dem aktuellen Antrag zur Verlängerung und der dazu gehörenden Verpflichtungserklärung auch die Teilnahmebescheinigung am Online-Modul für DSA-Prüfberechtigte des Landessportbundes Sachsen aus dem jeweils aktuellen Jahr vorlegen. Die Teilnahme erfolgt über die Lernplattform des Landessportbundes NRW. Nach erfolgreicher Absolvierung steht die Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdruck zur Verfügung. Die vollständigen Unterlagen können dann per E-Mail an den KSB/SSB gesandt werden.
Abgelaufene Prüfberechtigungen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr können ebenfalls noch wie oben beschrieben verlängert werden. Alle Prüfberechtigungen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, können nicht mehr verlängert werden. Davon betroffenen Prüfberechtigte wenden sich bezüglich einer Zusatzschulung an ihren Kreis-/Stadtsportbund, der über die inhaltliche Form entscheidet. Die Prüfberechtigung wird dann als Erstausstellung neu beantragten.
Hinweise zur Teilnahme am Online-Modul für sächsische Sportabzeichen-Prüfberechtigte
Das Merkblatt zur Teilnahmebescheinigung des Online-Moduls bitte aufmerksam lesen.
Hier gelangen Sie zur Lernplattform des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, über die das Online-Modul absolviert werden kann.
Auf der Lernplattform muss entweder ein „neues Konto“ angelegt oder sich mit seinem schon bestehenden Konto eingeloggt werden.
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Antrag für Prüfberechtigung incl. Verpflichtungserklärung
Datenschutzhinweise für Prüfberechtige