Für Sportvereine kommen grundsätzlich zwei Bereiche der Förderung in Betracht. Einerseits ist dies die Sportförderung, andererseits kommt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit die Jugendförderung in Betracht.

Im Rahmen der Sportförderung wird das Sporttreiben an sich unterstützt. Hier gibt es die Aufteilung zwischen Bund, Land und Kommune. Wobei der Bund sich auf die Unterstützung des Hochleistungssportes konzentriert (z.B. Olympiastützpunkte, Bundesstützpunkte u. ä.). Die Vergabe von Sportfördermitteln des Freistaates Sachsen erfolgt durch den Landessportbund Sachsen (LSB). Sie ist auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages zur Sportförderung zwischen dem LSB und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) geregelt. Im Rahmen dieser Sportförderung können sächsische Sportvereine, die Mitglied im LSB sind, Stadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände gefördert werden. Gegenüber dem LSB müssen der Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht und die jeweiligen Projektkriterien erfüllt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der Sportförderung. Zudem lohnt es sich die kommunale Sportförderrichtlinie (z.B. vom regionalen Sportamt) einzusehen.

Jugendförderung

Mit der damaligen Einführung der Jugendpauschale hat der Freistaat Sachsen einen Großteil der Jugendförderung auf die kommunale Ebene verlagert. Auf der Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahl fließen Fördermittel vom Land in die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese legen in eigener Zuständigkeit die Verwendungszwecke fest. Es ist daher ratsam, in die jeweilige Jugendförderrichtlinie des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu schauen. Als Anlaufstelle fungiert hierbei zumeist das kommunale Jugendamt. Kreis- und Stadtsportjugenden wissen über die Möglichkeiten Bescheid und können beraten.

Zum Teil sind auch Kreis- und Stadtsportjugenden selbst in der Lage, kleinere Projekte oder Maßnahmen zu fördern. Sportvereine sollten sich daher auch bei der zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportjugend über die Möglichkeiten informieren.

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms „Wir für Sachsen“ das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), pauschal abgedeckt.

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz die Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie "Wir für Sachsen") vom 23. April 2018. Ein Landesbeirat gibt Anregungen für die Auswahl der zu fördernden Projekte. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.

Die jeweiligen Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Förderprogramms.

Für die finanzielle Förderung von internationalen Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschen im Kinder- und Jugendsport gibt es verschiedene Förderprogramme, die von der Deutschen Sportjugend (dsj), ihren Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen in Anspruch genommen werden können. Als Zentralstelle ist die dsj der Ansprechpartner zur Beratung, Qualifizierung und Förderung von internationalen Jugend- und Fachkräfteaustauschen, die von Sportvereinen, Sportverbänden, Sportbünden, Sportkreisen und anderen Strukturen im organisierten Sport durchgeführt werden.

Alle Informationen zur Förderung sowie die aktuellen Antragsformulare sind auf den Seiten der dsj zu finden. Es ist zu beachten, dass die Antragsfristen verbindlich sind und nur fristgerecht eingegangene und vollständig ausgefüllte Anträge bei der Planung der Mittelvergabe berücksichtigt werden können.

Der Deutsch-Japanische Sportjugend-Simultanaustausch ist ein Austausch mit Tradition. Sportvereine, die im Rahmen dieses Austauschprogrammes mitmachen wollen, können sich bei der Sportjugend Sachsen informieren. Dazu sind einige Informationen über die Webseite einsehbar. Ansprechpartner ist Thomas Buchmann unter 0341-2163176.

 

Die Sportjugend Sachsen (SJS) hat in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) einen „Sportjugend-Flexi-Fonds“ als Fördermöglichkeit für Projekte der Kreis- und Stadtsportjugenden (KSJ/SSJ) sowie Fachverbandsjugenden (FVJ) – ab dem Jahr 2020 beginnend – ins Leben gerufen. Grundlage dieser Förderung bildet die Förderrichtlinie für Projekte der Jugendorganisationen zur Förderung von jungem Engagement im Sport, beschlossen vom Vorstand der SJS am 12. Juni 2019.

Die Förderung soll es den Mitgliedsorganisationen mit ihren Jugenden (KSJ/SSJ/FVJ) erleichtern, zielgerichtete eigene Projekte durchzuführen, um somit wichtige Impulse für eine Vereins-/Verbandsentwicklung zu setzen. Insbesondere junge Menschen (unter 27 Jahren) sollen somit in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden, indem sie in die Planung und Durchführung der Projekte mitverantwortlich integriert werden. Außerdem sollen neue Ideen für die Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden ausprobiert werden, damit diese sich bei Eignung anschließend fest im Angebot der Sportorganisation etablieren können.

Der Vorstand der SJS entscheidet über die Anträge, die nur mit dem offiziellen Antragsformular schriftlich bis spätestens 31. Oktober bei der SJS für das Folgejahr zu stellen sind. Später eingereichte Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden. Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular (inkl. Angaben zum Ausgaben- und Finanzierungsplan) und einer Beschreibung bzw. Konzeption des Projektes.

Mehr Informationen stehen in der Förderrichtlinie zum Sportjugend-Flexi-Fonds.

Downloads:

Stiftungen können ebenso eine gute Anlaufstelle für Zuschüsse in der Kinder- und Jugendarbeit sein. Allerdings gibt es da sehr viele verschiedene Stiftungen. In einer Übersicht können Sie sich zu dieser Vielfalt ein etwas klareres Bild verschaffen. Die Zusammenstellung ist jedoch aus dem Jahr 2015, daher kann einerseits von keiner Vollständigkeit, andererseits von keiner Aktualität ausgegangen werden.

Das EOC EU-Office hat eine Broschüre zusammengestellt, die über die Möglichkeiten der EU-Förderung umfassend informiert. Die Broschüre ist die zweite Ausgabe des Leitfadens „Sportförderung in der Europäischen Union” des EOC EU-Büros. Die erste Ausgabe bezog sich auf den Zeitraum 2007-2013, im Fokus dieser Broschüre steht die Förderperiode 2014-2020.

Die Broschüre richtet sich an Akteure aus sowohl dem professionellen, als auch aus dem Breitensport. Mit der Broschüre werden folgende Ziele verfolgt:

  • Hilfe zur Umsetzung von Projektideen und praktischen Rat zur Konzipierung von EU-Projekten anbieten
  • Fördermöglichkeiten für den Sport in der EU aufzeigen
  • Relevanz der verschiedenen EU-Förderprogramme für den Sport beurteilen
  • Akteure des Sports durch die komplexen Strukturen der EU-Förderprogramme führen

Ein Blick in folgende Förderprojekte oder -programme lohnt sich ebenso: