Neuerungen ARAG-Sportversicherung

Der LSB hat gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler, der Himmelseher Sportversicherung, intensiv den Inhalt und den Umfang des Sportversicherungsvertrages geprüft. Als Ergebnis sind zum 01.01.2025 ohne Mehrbeitrag signifikante Verbesserungen und Erweiterungen in Kraft getreten, die mit der ARAG-Sportversicherung langfristig gesichert wurden. Die wesentlichen Neuerungen sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengfasst.

ARAG Sportversicherung

Alle Vereine sind mit ihren Mitgliedern über den ARAG Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Sachsen bei der ARAG versichert.

Der Versicherungsschutz umfasst

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Wichtige Informationen und das Merkblatt zur Sportversicherung mit allen Vertragsinhalten finden Sie unter www.ARAG-Sport.de

ARAG Sport-Newsletter: Kostenlos anmelden und nichts verpassen!

Alle unsere Vereine und ihre Mitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag des LSB Sachsen e.V. bei der ARAG versichert. Erfahren Sie im ARAG Sport-Newsletter stets das Neueste zu den verschiedenen Versicherungen speziell für Vereine und Verbände. Dazu nützliche Rechtstipps und Gerichtsurteile sowie aktuelle Praxisfälle. Lassen Sie sich diesen Wissensvorsprung nicht entgehen! 

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Die ARAG bietet darüber hinaus sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb.

Zum Beispiel:

Damit können Sie die Grundabsicherung des Landessportbund Sachsen individuell für Ihren Verein erweitern.

Haben Sie Fragen?

Die ARAG informiert Sie gerne über den nebenstehenden Kontakt.

Schadenfälle können Sie direkt online melden

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Die ARAG bearbeitet Ihre Meldung schneller – die digitale Erfassung und der Versand der Daten über das Internet spart Zeit. Und Sie sparen auch noch das Porto!
  • Die ARAG informiert nach einer Schadenmeldung umgehend per E-Mail und teilt eine Schadennummer mit.
  • Bequem für Sie! Die Onlineformulare sind dynamisch aufgebaut: Einmal eingegebene Daten werden an entsprechenden Stellen übernommen und müssen nicht doppelt ausgefüllt werden

Hier geht es zu den Online-Formularen der ARAG:

Einen anderen Schaden können Sie über den nebenstehenden Kontakt an das Versicherungsbüro melden.

Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadenfälle so schnell wie möglich!

Übungsleiterversicherung

Übungsleiter im Bereich des Landessportbundes Sachsen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne freiwillige Zusatzversicherung gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dieser besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, wenn folgende Kriterien der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind:

  • Weisungsgebundenheit des Übungsleiters hinsichtlich Zeit, Art, Ort und Dauer der Tätigkeit (Direktionsrecht des Vorstandes)
  • Eingliederung des Übungsleiters in den Verein (Bereitstellung von Einrichtungen, Gerät, Material)
  • Tätigkeit muss regelmäßig erbracht werden (z. B. einmal wöchentlich)

Wichtig: Es muss ein Vertrag zwischen dem Übungsleiter und dem Verein vorliegen!

Freiweillige Ehrenamtsversicherung

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet gewählten und beauftragten Ehrenamtsträgern nach § 6 Nr. 3 SGB VII die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Für gewählte oder beauftragte ehrenamtliche Funktionsträger, deren Funktion in der Satzung des Verbandes/Vereins enthalten sein muss, besteht für jährlich 4,70 Euro (Stand 2021) pro Person die Option, gesetzlichen Unfallschutz zu erhalten.

Versicherte Personen:

Es können nur die Wahlämter versichert werden, die in der Vereinssatzung verankert sind wie beispielsweise Vorsitz/Vorstand, Stellvertretung oder Kassenwart*in.

Bei bestimmten satzungsmäßigen Regelungen hat der Vorstand die Möglichkeit, zur Verstärkung Vereinsmitglieder zu berufen. Diese Berufenen können ebenfalls versichert werden. Dazu muss jedoch eine derartige Ermächtigungsgrundlage in der Satzung verankert sein. 

Auch die durch den Vorstand beauftragten Personen können versichert werden. Es handelt sich dabei um Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstandes im Verein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen. Dies sind leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden wie beispielsweise EDV-Beauftragte oder Festausschussleitung. Auch Schieds-, Wettkampf- und Linienrichter*innen können Beauftragte sein, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich (Einnahmen bis 840 Euro* jährlich § 3 Nr. 26a EStG) ausüben. Im Gegensatz zur Berufung bedarf es für eine Beauftragung keiner expliziten Satzungsregelung.

Doppelfunktionen:

Übernimmt eine Person mehrere zu versichernde Ämter, so ist jedes einzelne Amt bzw. jede einzelne Funktion zu benennen. Wird die Tätigkeit für denselben Verein ausgeübt, wird in diesem Fall jedoch nur ein Kopfbeitrag erhoben.

Nachweise / Beschlüsse:

Unfallversichert über die VBG ist nur der oben genannte Personenkreis während der Ausübung des Wahlamtes und/oder der Beauftragung. Die namentliche Nennung entfällt vorerst. Sie ist aber bei einem Unfall auf Verlangen nachzureichen. Ebenso sind entsprechende Nachweise vorzulegen wie die Satzung, Protokolle und Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung, in welcher die Beauftragung erfolgte.

Änderungen:

Sollten sich Änderungen ergeben – es kommen beispielsweise weitere Beauftragte dazu - sind diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern sich z.B. durch Neuwahlen nur die personellen Besetzungen ändern, aber nicht die Wahlämter, bedarf es keiner Änderungsmeldung. 

Beitrag:

Der Jahresbeitrag wird bei einem Beitritt im laufenden Jahr nicht anteilig erhoben, sondern stets für das ganze Jahr berechnet.

Pflichten der Versicherten:

Bei Eintritt eines Unfalls besteht für den/die Verletzte/n die Pflicht, sich bei einem Durchgangsarzt/einer Durchgangsärztin vorzustellen und den Unfall an den Verein zu melden. Verein und verletzte Person melden den Unfall gemeinsam an die VBG. Dabei ist auf die Kundennummer des LSB hinzuweisen.

Antrag:

Den Antrag zur Versicherung sowie weitere Informationen zu den Leistungen und dem Melde- und Beitragsverfahren finden Sie auf der Webseite der VBG-Ehrenamtsversicherung für Sportvereine. Dort findet sich auch die Broschüre Sportvereine bei der VBG als Download, die ausführliche Informationen zum Thema beinhaltet.