Delegierte
Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus
- den Mitgliedern des Präsidiums,
- den Präsidenten/Vorsitzenden der Fachverbände,
- den Präsidenten/Vorsitzenden der Kreis- und Stadtsportbünde,
- den Präsidenten/Vorsitzenden der Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung und der außerordentlichen Mitglieder,
- dem Vertreter der Landesregierung (ohne Stimmrecht).
Aufgaben
Zuständigkeiten des Hauptausschusses sind u.a.
- Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer,
- Beschluss über den Jahresabschluss,
- Genehmigung des Haushaltplans,
- Beratung und Beschluss über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und Entscheidungen zu Aufgaben, die vom Präsidium zugewiesen werden.