Welche Kosten können den Sportvereinen erstattet werden?
Im „Teil 1 – Ersterwerb von Lizenzen“ des Förderprogramms können Sportvereinen, die förderfähiges Mitglied im LSB sind, die Kosten für den Ersterwerb von Lizenzen (abgeschlossene 1. Lizenzstufe) erstattet werden.
Pro engagiertem Vereinsmitglied können ggf. anteilige Ausbildungskosten bis zu einen Maximalbetrag von 250,00 EUR pro Kalenderjahr für den Ersterwerb einer gültigen Lizenz als Übungsleiter/Trainer, Vereinsmanager/Jugendleiter oder Kampf-/Schiedsrichter der Sportverbände erstattet werden.
Im „Teil 2 – Maßnahmen und Veranstaltungen“ des Förderprogramms können den SV Kosten für Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts auf Grundlage von einzureichenden Rechnungen bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 EUR pro Kalenderjahr, in folgenden Kategorien erstattet werden:
Achtung: Die Antragstellung im Teil 2 - "Maßnahmen und Veranstaltungen" ist für Sportvereine ab sofort nicht mehr möglich. Das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget ist bereits gebunden.
- sportspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (Teilnahmegebühren für externe Lehrgänge, Honorare für Referentinnen und Referenten, Raummieten, Lehrmaterialien/pädagogisches Material),
- sportspezifische Ausstattungen und Materialien zur Unterstützung der Engagierten (z.B. sportartspezifische Ausrüstung für Kampf- und Schiedsrichterinnen sowie Trainerinnen und Trainer)
- Erstanschaffung von Vereinsverwaltungssoftware (z.B. Mitgliederverwaltung), aber keine laufenden Software-/Supportkosten
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verpflegung (Speisen und Getränke), Übernachtung, Fahrtkosten, Tankbelege, Leasingraten, Energiekosten, Gutscheine/Präsente, IT-/Kommunikations-Ausstattung und Kosten für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (lt. AO) sowie Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Maßnahme zur Stärkung des Ehrenamts stehen. Die Umsatzsteuer, die der Empfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann, ist nicht erstattungsfähig. Eigenrechnungen werden nicht akzeptiert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Einen Antrag auf Kostenerstattung können nur aktive, gemeinnützige, förderfähige Mitgliedsvereine des LSB stellen, die derzeit ohne Beitragsrückstand bzw. offenes Rückforderungsverfahren gegenüber dem LSB sind. Das Antragsformular muss durch den SV über das VereinsPortal des LSB rechtverbindlich unterschrieben hochgeladen werden (Anleitung zur Antragstellung im VereinsPortal).
Es können nur Kosten erstattet werden, die im Durchführungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.11.2024 tatsächlich angefallen sind (Rechnungsdatum). Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich.
Empfänger der eingereichten, erstattungsfähigen Rechnungen muss der SV selbst sein. Bei erstattungsfähigen Rechnungen über externe Teilnahmegebühren für Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen kann auch der Engagierte des SV der Rechnungsempfänger sein.
Erstattet werden können lediglich Kosten, die nicht bereits über andere, bestehende Förderprogramme (z.B. Projekt Breitensportentwicklung) finanziert werden. Eine Doppelförderung ist durch den Empfänger auszuschließen. Ein nachträglicher Abgleich mit den anderen Förderprogrammen kann erfolgen und dort gegebenenfalls zu Rückforderungen führen.
Der Empfänger hat, sofern auf Grund der Art und Beschaffenheit realisierbar, an geeigneter Stelle auf Folgendes hinzuweisen: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes (Hinweis gem. § 44a VwV-SäHO).“
Wie kann der Antrag auf Kostenerstattung durch den Sportverein gestellt werden?
Der vollständige Antrag auf Kostenerstattung ist durch den Sportverein zeitnah nach Abschluss der Maßnahme mit dem jeweiligen Antragsformular (Teil 1 oder Teil 2) über seinen Vereinszugang im VereinsPortal des Landessportbundes Sachsen mit den entsprechenden Nachweisen spätestens bis zum 30.11.2024 einzureichen (Anleitung zur Antragstellung im VereinsPortal)
Im „Teil 1 – Ersterwerb von Lizenzen“ des Förderprogramms sind folgende Dokumente im VereinsPortal hochzuladen:
- Vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes „Antragsformular Teil 1 – Ersterwerb Lizenz“
- Scan der Originalrechnung(en) der Teilnahmegebühren pro Lizenzinhaber/innen
- Scan der DOSB-Lizenzkopie/n pro Lizenzinhaber/innen
Im „Teil 2 – Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung des Ehrenamts“ sind folgende Dokumente im VereinsPortal hochzuladen:
Achtung: Die Antragstellung im Teil 2 - "Maßnahmen und Veranstaltungen" ist für Sportvereine bis auf weiteres nicht mehr möglich. Das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget ist bereits gebunden.
- Vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes „Antragsformular Teil 2 – Maßnahmen und Veranstaltungen“
- Scan der Originalrechnung(en) zu der abgerechneten Maßnahme (min. in Höhe der Antragssumme)
- Geeignete Nachweise zur Durchführung (Teilnahmezertifikate bei externen Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Teilnahmelisten, Berichte oder Belegexemplare zu durchgeführten Maßnahmen).
Die Erstattung kann erst nach Vorliegen des vollständigen Nachweises in digitaler Form erfolgen.
Die Antragstellung im Teil 2 für Landesfachverbände bzw. Kreis-/Stadtsportbünde erfolgt mit einem separaten Antragsformular über den LSB.
Wie und wann erfolgt die Auszahlung an den Sportverein?
Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Abrechnungsunterlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Erstattungsfähigkeit und der Vorlage der vollständigen Rechnungsbelege. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nicht.
Der jeweilige Auszahlbetrag wird dem beantragenden SV auf das beim LSB hinterlegte Vereinskonto ausgezahlt.
Wie viel Budget steht für das Förderprogramm zur Verfügung?
Im Haushaltstitel „Unterstützung für Ehrenamt und Weiterbildung im Sport“ sind für das Jahr 2023 und 2024 jeweils 125.000 € für den Teilbereich 1 „Kostenübernahme von Lizenzen für Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer“ (Ersterwerb von Lizenzen) sowie für den Teilbereich 2 „Ausgaben für die Stärkung des Ehrenamts im Sport“ vorgesehen.
Achtung: Die zur Verfügung stehenden HH-Mittel für den Teil 2 - "Maßnahmen und Veranstaltungen" ist für Sportvereine bereits vollständig aufgebraucht. Eine Antragstellung im Teil 2 für Sportvereine ist damit nicht mehr möglich.
Datenschutzrechtliche Verpflichtung des Antragstellers
Soweit Sie personenbezogene Daten im Antrags- oder Verwendungsnachweisverfahren übermitteln, informieren Sie die Betroffenen den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend darüber. Untenstehende Informationen können dafür verwendet werden.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Verantwortlicher
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Sie werden vom Landessportbund Sachsen e.V., Goyastr. 2d, 04105 Leipzig, vertreten durch seinen Vorstand erhoben. Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind Ulrich Franzen, Angela Geyer, Klaus-Ulrich Mau, Frank Detlef Mayrle, Paul Werner, Steffen Buschmann und Christian Dahms. Der Landessportbund Sachsen ist erreichbar unter Telefon: 0341 216310, Fax: 0341 2163185, Email: geschaeftsstelle(at)sport-fuer-sachsen.de
Datenschutzbeauftragter
Herr Döring ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Er ist erreichbar unter Landessportbund Sachsen e.V., Goyastr. 2d, 04105 Leipzig, Telefon: 0341 2163165, Email: datenschutz(at)sport-fuer-sachsen.de.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Die Erhebung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Abwicklung des Kostenerstattungsverfahrens, dessen Antragsteller die betroffene Person ist, oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1b DSGVO). Insbesondere sollen sie bei Rückfragen eine schnelle Kontaktaufnahme und Klärung ermöglichen.
- Personenbezogene Daten aus den Antrags- oder Nachweisunterlagen werden erhoben, da die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1b DSGVO).
Kategorien der Daten, die verarbeitet werden
Aus dem Antragsformular
- Name
- Kontaktdaten
Darüber hinaus ergeben sich die Kategorien der Daten, die verarbeitet werden aus den Antrags- und Nachweisunterlagen, die der Antragsteller übersendet. Neben Namen und Kontaktdaten können das insbesondere sein:
- Bankverbindungsdaten
- Vertragsdaten
- Abrechnungs- und Zahlungsdaten
- Lizenzdaten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten aus den Antrags- und Verwendungsnachweisen werden übermittelt an das Sächsische Staatsministerium des Innern, den Sächsischen Rechnungshof und den territorial zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund. Letzterer unterstützt die Antragsteller im Rahmen des Verfahrens. Die Übermittlung an die beiden Erstgenannten erfolgt im Rahmen der Erfordernisse. Dies kann insbesondere bei der Prüfung des Kostenerstattungsverfahrens geschehen.
Es ist nicht geplant, die personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Steuerrelevante Unterlagen aus den Förderverfahren werden nach Ablauf von 10 Jahren nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sonstige Geschäftspost nach 6 Jahren.
Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Landessportbund Sachsen e.V., ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
- Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden, Telefon: 0351/85471 101, Telefax: 0351/85471 109, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de.
Downloads
- Konzept: Förderprogramm "Ehrenamt stärken im Sport"
- Antrag auf Kostenerstattung im TEIL 1 des Förderprogramms „Ehrenamt stärken im Sport“ für Sportvereine – Ersterwerb Lizenz
- Antrag auf Kostenerstattung im TEIL 2 des Förderprogramms „Ehrenamt stärken im Sport“ für Sportvereine – Maßnahmen und Veranstaltungen (derzeit keine Antragstellung möglich)
- Anleitung zur Antragstellung (EAS) im VereinsPortal
- FAQ zum Förderprogramm Ehrenamt stärken im Sport