Ratgeber Recht

Fußball: Grobes Foul ist Körperverletzung

picture-alliance/dpa zoom Ein besonders hartes Foul im Sport kann strafrechtlich eine Körperverletzung sein.

Fundstelle: OLG Celle (OLG), Beschluss v. 18.06.2020, Az.: 36 NS 97/19

1. Kernaussage der Entscheidung

  • Ein besonders hartes Foul im Sport kann strafrechtlich eine Körperverletzung sein.
  • Verurteilung eines Fußballspielers zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen eines grob regelwidrigen Foulspiels. Der Gegenspieler in der Fußball-Kreisklasse war nach der Attacke acht Wochen arbeitsunfähig.

2. Wie hat das Gericht entschieden?

Entscheidend war im Verlauf des Verfahrens vor allem die Frage, ob dem angeklagten Amateurfußballer ein vorsätzliches Handeln nachzuweisen war, er also eine Verletzung seines Gegenspielers jedenfalls billigend in Kauf genommen hatte.

Das OLG hat diese Frage bejaht: Nach den Feststellungen setzte der Angeklagte in der 80. Spielminute zu einem „Frustfoul“ an, weil seine Mannschaft mit 1:5 zurücklag und sich durch den Schiedsrichter benachteiligt fühlte.

Der Angeklagte verfolgte seinen Gegenspieler, der sich auf Höhe der Mittellinie den Ball weit vorgelegt hatte, und traf ihn mit ausgestrecktem Bein und offener Sohle unterhalb des Unterschenkels. Den Ball spielte der Angeklagte nicht. Der Gegenspieler erlitt einen Durchbruch des linken Waden- und Schienbeins, musste vier Tage lang im Krankenhaus stationär versorgt werden und war acht Wochen arbeitsunfähig.

Das Gericht ging davon aus, dass er jedenfalls in Kauf genommen habe, seinen Gegenspieler zu treffen. Aufgrund der Härte des Einsteigens musste er zudem damit rechnen, seinen Gegner potenziell schwer zu verletzen. Der Angeklagte gilt nach dem Beschluss des OLG nunmehr als vorbestraft, weil Geldstrafen von über 90 Tagessätzen einen Eintrag im persönlichen Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) nach sich ziehen.