Auf politischer Ebene bereitet sich die Bundesregierung auf eine Gas-Notlage mit Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik vor. Zudem treiben die in zahlreichen Städten eingerichteten Energiekrisenstäbe intensiv die Entwicklung diverser Einsparmaßnahmen für Wärme und Strom voran. Und auch kontinental betrachtet wurden erste Maßnahmen ergriffen und die EU-Staaten haben auf eine Reduzierung des Gasverbrauchs um 15 Prozent geeinigt.
Die Energiekrise ist nicht wegzudiskutieren – und macht auch vor dem organisierten Sport kein Halt! Dass eine erneute Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern jedoch keine Option ist, das ist nicht nur für den DOSB als Dachorganisation des deutschen Sports klar, sondern auch von Seiten des Bundes entsprechend kommuniziert worden. Vor allem von Seiten des DOSB wurden seit Anfang Juli 2022 bereits zahlreiche Bemühungen unternommen, ein erneuten Stillstand im deutschen Sport zu verhindern.
Entwicklungen & Initiativen des DOSB
Im Folgenden informieren wir über aktuelle Entwicklungen und Initiativen des DOSB. Denn die Energiekrise und mögliche Auswirkungen auf den organisierten Sport sind ein Thema, das vor allem bundesweit wichtiger Entscheidungen bedarf und auf kommunaler und Landesebene nicht individuell zu regeln ist.
Hier finden Sie die bundesweiten Entwicklungen & Initiativen des DOSB kompakt zusammengefasst.
Projektaufruf des BMWSB für Bundesprogramm
Die energetische Sanierung von Schwimmbädern und Sportstätten steht inzwischen auf der Agenda des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Am 28. Juli 2022 hat das BMWSB einen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“gestartet. Bis zum Jahr 2027 stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.
Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der energetischen Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Sportvereine sind über ihre Kommunen antragsberechtigt.
Die Einreichung der Interessensbekundungzur Förderung durch das Bundesprogramm startet am 15. August 2022 und endet bereits am 30. September 2022. Weitere wichtige Informationen zum Programm erhalten Sie hier und in den FAQ.