Damit kann bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden. Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort auf unserer Website unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung.