In Kooperation mit dem Sächsischen Fußball-Verband (SFV) hatten wir ein klärendes Gespräch mit Staatsministerin Petra Köpping gesucht – mit Erfolg. Am Donnerstag hatten wir gemeinsam die Möglichkeit, mit Frau Köpping in den direkten Austausch zu treten und über un- wie missverständliche Punkte in der Auslegung der aktuell geltenden Regeln im Amateur- und Breitensport per Videokonferenz zu sprechen. Ein Austausch, der nicht nur nötig, sondern auch konstruktiv war und Hoffnung gab. Nicht nur sollen einzelne Aspekte für die kommende Corona-Schutzverordnung am 26. November 2021 innerhalb des Kabinetts neu verhandelt und unsere Kritik daran aufgegriffen werden, auch stellte uns die Ministerin in Aussicht, vorab in den Prozess involviert zu werden.
Eine schnelle Einigung konnte im Gespräch am Donnerstag darüber erlangt werden, dass Sport nicht länger als private Zusammenkunft gelten kann. „Uns wurde zugesagt, dass entsprechende Regeln für die nächste Verordnung geprüft werden und eine Gleichsetzung für die kommende Verordnung aufgehoben wird“, sagt LSB-Generalsekretär Christian Dahms. Und führt weiter aus: „Der Austausch war sehr vom Willen zum Konsens geprägt und es herrschte Einigkeit darüber, dass Sport nicht als private Zusammenkunft angesehen werden kann.“
Optimistisch sei er auch, was den dargelegten Kritikpunkt in Bezug auf die Trennung von Spielfeld und Zuschauerbereich betrifft. Hier habe Köpping der Argumentation des LSB und des SFV folgen können, dass es nicht dazu kommen darf, dass eine Partie zwischen ausschließlich Geimpften oder Genesenen nicht angepfiffen werden kann, weil zu viele Zuschauer ohne 2G-Status da sind“, sagt Dahms. In der aktuell geltenden Verordnung fehlt eine solche klare Unterscheidung zwischen den Sporttreibenden, den notwendigen Kampf- und Schiedsrichter*innen und dem Publikum.
Gespräch gibt Hoffnung für Sachsens Amateur- und Breitensport
Ein weiterer Punkt, der unter anderem angesprochen wurde, war die von LSB und SFV empfohlene Festsetzung der Altersbegrenzung für die Kontaktbeschränkungen auf 18 statt wie bisher 16 Jahre. Weder gäbe es eine wissenschaftliche noch rechtliche Grundlage dafür, die eine Altersbegrenzung „bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ rechtfertige. Zudem sei es mit einer Anhebung möglich, dass auch Jugendlichen die Teilnahme an Training und Spielbetrieb ermöglicht werden kann.
Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass nach dem Gespräch wieder Hoffnung besteht, „dass künftig wieder Sport drin ist, wo Sport draufsteht“, sagt Dahms. Er sei zuversichtlich, dass ein erneuter Stillstand des organisierten Sports im Freistaat verhindert werden kann. Zugleich betont er jedoch, dass die Ministerin keine Zusagen gemacht habe. „Vor allem im Falle des In Krafttretens der Überlastungsstufe hat Frau Köpping deutlich gemacht, dass nicht alles in unserem Sinne ausgehen kann und wird. Dafür haben wir natürlich auch Verständnis. Von dem Austausch am Donnerstag erhoffen wir uns nun, dass er wesentlich dazu beigetragen hat, zukünftig nicht nur klar, sondern auch transparent miteinander zu kommunizieren und im Sinne beider Seiten, der Politik und des organisierten Sports im Freistaat – all unseren Vereinen und Verbänden, zu handeln.“