Dazu hat der Sächsische Landtag im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 250.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Sportminister Armin Schuster: „Mit unserem Förderprogramm stärken wir unsere Sportvereine. Wir erstatten ihnen zum Beispiel anteilig die Kosten für den Ersterwerb einer Lizenz für ihre Trainerinnen und Trainer oder Kampf- und Schiedsrichter. Unser Freistaat ist ein Land, das sich dem Sport verschrieben hat. Rund 670.000 Mitglieder sind hier in knapp 4400 Vereinen aktiv. Fast jeder fünfte Sachse sportelt in Gemeinschaft. Das sind tolle Nachrichten. Doch viele der Mitglieder, insbesondere die Neueinsteiger, aber auch Kinder, Flüchtlinge oder ältere Menschen, benötigen fachkundige Betreuung durch geschultes Personal. Unsere 96.500 ehrenamtlich Engagierten im Sportbereich brauchen dringend tatkräftige Unterstützung und wohlverdiente Anerkennung. Ohne sie ist das flächendeckende Sporttreiben in Sachsen undenkbar.“
Landessportbund-Präsident Ulrich Franzen: „Die vergangenen Jahre hielten für unsere sächsischen Sportvereine zahlreiche Herausforderungen bereit. Nach der Corona-Pandemie, steigenden Inflationsraten und immer höheren Energiepreisen sind die Rücklagen vielerorts aufgebraucht. Ich freue mich, dass wir den Vereinen mithilfe der sächsischen Staatsregierung nun ein zusätzliches Förderprogramm zur Stärkung des Ehrenamts bieten können, das unser übliches Budget aufstockt. Um den organisierten Sport im Freistaat auch in Zukunft zu erhalten und weiter zu stärken, wird sich der Landessportbund für eine Verstetigung des Programms einsetzen.“
Informationen zum Förderprogramm
Das Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“gliedert sich in zwei Förderstränge. Im ersten Teil geht es um die anteilige Kostenerstattung von neuerworbenen Lizenzen für Übungsleiterinnen und -leiter, Trainerinnen und Trainer sowie weiteren Engagierten des Vereins. Hier sollen Kosten für den Ersterwerb von Lizenzen des Landessportbundes und der Sportfachverbände übernommen werden. Ziel ist es, den am Erwerb einer Qualifizierung Interessierten eine kostengünstige Ausbildung zu ermöglichen und somit ehrenamtliche Engagierte für das Sportsystem zu gewinnen. Förderberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen. Pro Vereinsmitglied und Jahr kann eine Lizenzausbildung mit bis zu 250 Euro gefördert werden.
Der zweite Förderungsstrang richtet sich sowohl an die Vereine als auch an die Landesfachverbände (LFV) sowie Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB). Die Sportvereine können hier Kosten für Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts, wie zum Beispiel die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder die Anschaffung von Computersoftware für die Mitgliederverwaltung erstattet bekommen. Der maximale Erstattungsbeitrag für Sportvereine beträgt in diesem Teil des Förderprogramms 1.000 Euro pro Haushaltsjahr. Die LFV und KSB/SSB können in diesem Teil ebenfalls die Kostenerstattung von Maßnahmen zur Förderung des Engagements beantragen. Die Kostenübernahme durch das Förderprogramm ist für die LFV und KSB/SSB auf eine Maßnahme pro Institution, Haushaltsjahr und auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
Es werden ausschließlich Kosten erstattet, die im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2023 und dem 30. November 2024 angefallen sind. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum. Erstattet werden lediglich Kosten für Maßnahmen, die nicht bereits durch andere Förderprogramme unterstützt werden. Das Antragsverfahren für Vereine läuft über den Online-Zugang im “VereinsPortal“ des Landessportbundes Sachsen. Wichtig ist, entsprechende Nachweise wie einen Scan der Originalrechnung, eine Kopie der abgeschlossenen Lizenz oder einen Nachweis über die Durchführung hochzuladen. Bis zum 30. November 2024 können die Anträge auf Kostenerstattung gestellt werden. Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Abrechnungsunterlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Grundlage der Kostenerstattung ist das verbindliche Konzept, welches unter www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt-staerken abrufbar ist.