Damit wird nun auch die Ausübung von Sportarten gestattet, die im öffentlichen Raum durchgeführt werden, wie beispielsweise Lauftreffs und das Training von Radsport- oder Wandergruppen. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
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