Darauf verständigten sich die Mitglieder der Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.
Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Wir freuen uns, dass unsere Vereine wieder loslegen dürfen. Die Infektionsschutzmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie sind ein großer Einschnitt in das Leben vieler Menschen. Gerade jetzt kann der organisierte Sport deswegen als wichtiger Ausgleich dienen.“
„Die aktuelle Regelung ist ein wichtiger erster Schritt zur Wiederaufnahme des Vereinslebens“, so Franzen weiter. „Der LSB wird sich dafür einsetzen, dass sukzessive weitere Lockerungen zugelassen werden. Auf lange Sicht muss – soweit die Entwicklung der Corona-Infektionen das zulässt – auch der Vereinssport in Hallen- oder Zweikampfsportarten sowie der Wettkampfbetrieb wieder möglich sein. Dafür vertrauen wir auf den Teamgeist und die Fairness der sächsischen Sportfamilie. Bitte bemühen Sie sich um die Einhaltung der Hygieneauflagen, um die bisherigen Erfolge im Kampf gegen das Virus nicht zu gefährden.“
Hygiene-Leitfaden für den Vereinssport
Zusätzlich zur Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai hat der Freistaat Sachsen eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht.
Für den Sport werden dort folgende Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus angeordnet:
Hygieneregeln für Außensportstätten
- Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
- Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
- Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, könnten aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
- Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km/h ungefähr 5m und für Läufer mit 14,4 km/h ca. 10 m.
- Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
- Training und Wettkämpfe sind nur entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
- Ab dem 10.4. haben sich gemäß der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.
Sportartspezifische Fragen
Über die verpflichtenden Regelungen für Sachsen hinaus, empfehlen wir unseren Mitgliedsorganisationen generell, das Infektionsrisiko beim Sportbetrieb so gering wie möglich zu halten. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat dafür bereits zehn Leitlinien für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports in Zeiten der Corona-Pandemie erarbeitet, welche auch als PDF heruntergeladen werden können.
Sportartspezifische Übergangsregeln der jeweiligen Verbände liegen ebenfalls teilweise schon vor und können auf der DOSB-Webseite nachgelesen werden. Auch in Sachsen sind bei sportartspezifischen Fragen die entsprechenden Landesfachverbände die richtigen Ansprechpartner.