100 Jahre Vereinsgeschichte - ein starkes Zeichen für Zusammenhalt und kontinuierliches ehrenamtliches Engagement über mehrere Generationen hinweg. Der Lohn dafür: Die Sportplakette des Bundespräsidenten als höchste staatliche Auszeichnung für Sportverbände und -vereine in Deutschland.

Sportverbände auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die sich besondere Verdienste um den Sport erworben haben, können auf besonderen Antrag bei mindestens 100-jährigem Bestehen einmalig mit der Plakette ausgezeichnet werden. Voraussetzung ist ein Nachweis über den Gründungszeitpunkt.

Sportminister Wöller betonte im Rahmen der Veranstaltung: „Der Sportverein ist Zentrum der Begegnung und bietet Raum, sich kennenzulernen. Über den Sport kommt die Gesellschaft zusammen. Mir ist es daher sehr wichtig, die kontinuierliche Arbeit besonders beständiger Vereine hier in Sachsen angemessen zu würdigen.“

Ausgezeichnet wurden zum mindestens einhundertjährigen Bestehen:

  • Radebeuler Ballspiel-Club 1908 e.V.
  • SV Einheit Bräunsdorf e.V.
  • Erzgebirgischer Fußballverein 1918 Tannenberg e.V.
  • Eintracht Großdalzig e.V.
  • SV Mittweidatal 06 Raschau-Markersbach e.V.
  • Kleinwaltersdorfer Sportverein e.V.

Für besonders positive Mitgliederentwicklung wurden außerdem die folgenden Vereine geehrt:

  • Dresdner Bogenschützenverein e.V.
  • Bornaer SV 91 e.V.
  • Stadtsportverein 91 Brand-Erbisdorf e.V.

Zusätzlich zur Sportplakette des Bundespräsidenten erhalten die Vereine je 1.000 Euro Zuwendung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern. Die drei Vereine mit positiver Mitgliederentwicklung erhalten jeweils 500 Euro.

In Sachsen gibt es derzeit 4.460 Sportvereine. Mit der Auszeichnung im Jahr 2018 sind nunmehr 258 Vereine des Freistaates mit der Sportplakette des Bundespräsidenten geehrt worden.

Traditionsreiche Vereine können den Antrag auf Verleihung der Sportplakette das ganze Jahr über beim Landessportbund Sachsen einreichen. Dem Antrag beizufügen sind die Vereinssatzung oder sonstige Belege über seine Gründungszeit, eine Bescheinigung der Gemeinde oder des Landkreises über die Bestätigung des Vereins und seine Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports sowie Unterlagen über besondere Leistungen in der Vergangenheit und gegebenenfalls die Festschrift einer Jubiläumsfeier. Weitere Informationen sowie den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Website.