Ob Schwimmhalle oder Fußballplatz: Die sächsischen Sportstätten bleiben geschlossen. Lediglich Profisportlerinnen und -sportler sowie Bundes- und Landeskader dürfen trainieren. Auch für die praktische Ausbildung an Sportoberschulen, Sportgymnasien sowie in sportwissenschaftlichen Studiengängen gelten Ausnahmen – davon profitieren allerdings vorerst nur die Jahrgänge, die auch am Präsenzunterricht teilnehmen.
Individualsport ist weiterhin erlaubt. Dabei gelten allerdings nach wie vor die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Möglich ist demnach lediglich Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Alle Regelungen und Verordnungen können im Detail wie immer in unseren Corona FAQ nachgelesen werden. Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.