Das Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“, welches der Landessportbund Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern Mitte September kurzfristig auf den Weg gebracht hat ist ein voller Erfolg. Die im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro sind pünktlich zum Jahresende an die Sportvereine und Verbände ausgezahlt worden. Auf Grund der großen Nachfrage im zweiten Teil sind die für das Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Mittel für diesen Teil schon komplett gebunden.
Insgesamt konnten im Zeitraum seit Mitte September 315 Anträge auf Kostenerstattung befürwortet und Fördermittel ausgezahlt werden. Für das Jahr 2024 stehen weitere 250.000 Euro zur Verfügung, wobei die Mittel im Teil 2 des Programms bereits durch vorliegende Anträge gebunden sind. Neue Anträge sind vorerst nur im Teil 1 (Neuerwerb Lizenzen) möglich.
Insbesondere der zweite Teil des Förderprogramms, in dem Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung des Ehrenamts unterstützt werden können, wurde von den Sportvereinen besonders häufig in Anspruch genommen. Abgerechnet werden überwiegend Aus- und Weiterbildungskurse für die Engagierten sowie sportartspezifische Ausstattung, zum Beispiel die Erstausstattung von Kampf- und Schiedsrichter*innen oder die einheitliche Bekleidung der Übungsleiter*innen und Trainer*innen.
Auch der erste Teil des Förderprogramms, die Erstattung von bis zu 250 Euro Ausbildungskosten pro neuerworbener Lizenz, erfreute sich in den letzten Wochen zunehmender Beliebtheit. Bis zum Kassenschluss Anfang des Monats konnten schon über 460 neu ausgestellte Lizenzenfür Übungsleitende, Trainer*innen, Vereinsmanager*innen sowie Kampf- und Schiedsrichter*innen bezuschusst werden. Diese Nachfrage wird in den nächsten Wochen und Monaten hoffentlich noch weiter zunehmen.
Ein weiteres Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung der Landesfachverbände sowie der Kreis- und Stadtsportbünde bei der Umsetzung von Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Stärkung des Engagements und Förderung der Ausbildung ehrenamtlich Engagierter. Auch dieser Teil des Förderprogramms wurde durch die Verbände stark nachgefragt. So konnten 2023 bereits 20 Projekte der Dachstrukturen finanziell unterstützt werden.
Förderung neuerworbener Lizenzen läuft weiter
Alle Anträge auf Kostenerstattung, die 2023 auf Grund der Budgetgrenze nicht mehr ausgezahlt werden konnten, werden in das neue Jahr übertragen und dann zeitnah ausgezahlt. Aktuell ist die Budgetobergrenze im Teil 2 des Förderprogramms mit den bereits vorliegenden Anträgen für das Jahr 2024 erreicht. Das Förderprogramm läuft damit lediglich im Teil 1 noch solange weiter, bis das zur Verfügung stehende Budget komplett aufgebraucht ist. Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Abrechnungsunterlagen.
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