Sportpolitischer Austausch im Rahmen des Public Viewing (Bildquelle: C. Dahms/LSB)

Im Rahmen eines Public Viewings im Kanuclub Dresden, anlässlich des Olympischen Endkampfes von Tom Liebscher-Lucz im K2, wurde die Möglichkeit genutzt mit Vereinsverantwortlichen und Ehrenamtlichen ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.

Ziel des gemeinsam mit dem Staatsministerium des Innern zusätzlich aufgelegten Förderprogramms ist es, das Finden und Binden sowie die Förderung der Ausbildung ehrenamtlich Engagierter in den sächsischen Sportvereinen voranzutreiben und das große Engagement in Sachsens Sportvereinen anzuerkennen.

Sportpolitischer Austausch im Rahmen des Public Viewing (Bildquelle: C. Dahms/LSB)

Insgesamt standen für die Jahre 2023 und 2024 dank der Initiative der Regierungskoalition insgesamt 500.000 Euro zur Erstattung von Kosten zur Verfügung, die den Sportvereinen und Verbänden im Rahmen von eigenen Engagementmaßnahmen entstanden sind. Unterstützung konnte einerseits für Vereine beim Ersterwerb von Lizenzen für zum Beispiel Übungsleiterinnen und -leiter, sowie Kampfrichter und Schiedsrichterinnen (mit bis zu 250€ pro engagiertem Vereinsmitglied) beantragt werden.

Andererseits konnten Kosten für tatsächlich durchgeführte Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts für Sportvereine (bis zu 1.000€ Förderung), sowie für Kreis- und Stadtsportbünde als auch Landesfachverbände (bis zu 5.000€ Förderung) übernommen werden.

    In Zahlen ausgedrückt bedeutete dies, dass im Jahr 2023 das volle zur Verfügung stehende Budget in nur drei Monaten abgerufen und ausgereicht werden konnte. Schon im ersten Jahr standen bis zum Kassenschluss insgesamt 315 geförderte Vereinsanträge zu Buche, wovon alleine im ersten Teil des Förderprogramms 149 Anträge mit ca. 450 neu ausgestellten Lizenzen eine Förderung erhielten. Für 2024 können wir bereits jetzt konstatieren, dass 105 gestellte Vereinsanträge zu Kostenübernahmen im Teil 2 (ist damit ausgebucht) und 174 Anträge mit über 500 neuen Lizenzen vorliegen. Damit wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Budget komplett abgerufen. Ein Antrag auf Kostenerstattung ist aktuell nur noch im Teil 1 des Programms (Lizenzerwerb) und nur noch bis zum 30.11.2024 möglich.

      Dieses Förderprogramm kann mit Fug und Recht als Erfolg gewertet werden. Das Engagement des sächsischen Landtags und insbesondere der sportpolitischen Unterstützerin und Unterstützer hat maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen. Eine Verstetigung dieser Fördermaßnahme wäre auch für die kommenden Jahre wünschenswert.

      • Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.