23.08.2019
Keine Registerkosten für gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine müssen keine Gebühren mehr für die Verfahren zur Ersteintragung im Vereinsregister und für spätere Eintragungen, wie beispielsweise Satzungsänderungen, bezahlen. Dank einer Änderung des sächsischen Justizgesetzes entfallen die bisher notwendigen Zahlungen an die Landeskasse. weiterlesen