Damit kann bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden. Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort auf unserer Website unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung.
Bei Liquiditätsengpass
Corona-Soforthilfe 2021 für Sportvereine kann beantragt werden
zoom Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat dafür eine vorläufige Bewilligung erteilt.
14.04.2021