Im Menüpunkt „Vereinsdaten“ des VereinsPortals bekommt der Verein einen Überblick über alle registrierten Vereinsdaten, Adressen und Mitgliedschaften. Mit einem Klick auf die einzelnen Registerkarten können die Informationen einfach eingesehen werden. Die meisten Angaben können über den Button „Vereinsdaten bearbeiten“ vom Verein selbstständig bearbeitet werden. Die genauen Schritte zur Änderung erklären in unseren Anleitungsvideos und Hilfedokumenten.

Einige Mitgliedschafts- und förderrelevante Daten können nur auf Antrag direkt beim LSB geändert werden. Bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Hinweise.

Die Vorlage eines aktuell gültigen Freistellungsbescheids vom Finanzamt und damit den Nachweis der aktuellen Gemeinnützigkeit mit dem Zweck „Förderung des Sports“ (gem. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) ist Grundlage der Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen und Voraussetzung für die Antragstellung auf Sportförderung.

  • In der Regel wird ein Verein alle 3 Jahre vom Finanzamt geprüft
  • Das Datum der Ausstellung darf beim Freistellungsbescheid nicht länger als 5 Jahre und beim Bescheid nach §60a Abs. 1AO nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (§ 63 Abs. 5 AO)
  • Unter „Hinweise zur Steuerbegünstigung“ muss der gemeinnützige Zweck „Förderung des Sports“ ausgewiesen werden.
  • Ein Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO, welcher nach einer Satzungsänderung ausgestellt wird, ist kein Nachweis der Gemeinnützigkeit, da auf den letzten gültigen Freistellungsbescheid im Text hingewiesen wird.

Die Kopie des Freistellungsbescheids/Anlage zum Bescheid der Körperschaftssteuer ist per E-Mail an bre(at)sport-fuer-sachsen.de beim LSB einzureichen. Folgende Informationen müssen klar erkennbar sein:

  • Steuernummer der geprüften Körperschaft (oben links)
  • Name der geprüften Körperschaft (Vereinsname)
  • Ausstellungsdatum des Bescheides (oben rechts)
  • Der geprüfte Zeitraum (nur Freistellungsbescheid, Anlage zum Bescheid zur
  • Körperschaftssteuer)
  • Der gemeinnützige Zweck, den die Körperschaft fördert (Förderung des Sports)

 

Im Rahmen der Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen und für die Auszahlung der Sportförderung ist die Angabe einer aktuellen Bankverbindung für jeden Verein verpflichtend. Die Sportvereine sind Sie dazu angehalten die Änderung Ihrer Bankverbindung für den Einzug von Forderungen durch Lastschrift dem Landessportbund Sachsen e.V. schnellstmöglich anzuzeigen.

Dazu bitten wir Sie das nachfolgende Dokument auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und als PDF per E-Mail an beitrag(at)sport-fuer-sachsen.de zu senden.

„Änderungsvereinbarung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift“

Bitte beachten Sie, dass die formlose Mitteilung über die Änderung Ihrer Bankverbindung für die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen von Ihrem Konto nicht ausreichend ist.

Das SEPA-Lastschriftmandat, welches Ihrem Verein nach Aufnahme in den LSB Sachsen e.V. übermittelt wurde, behält bis zum Zeitpunkt des Widerrufs seine Gültigkeit.

Sollte sich durch eine Satzungsänderung Vereinsname oder der Sitz des Vereins ändern, können Sie uns dies (nach Eintragung ins Vereinsregister) formlos per E-Mail an vereinsportal(at)sport-fuer-sachsen.de mitteilen. Bitte senden Sie dazu den aktuellen Vereinsregisterauszug als Nachweis mit.

Seit dem 01.08.2022 kann jeder Verein den aktuellen Vereinsregisterauszug kostenfrei unter www.handelsregister.de herunterladen.

Sollte der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, teilen Sie uns das bitte ebenfalls per E-Mail an vereinsportal(at)sport-fuer-sachsen.de mit. Als Nachweis wird ebenso der Auszug aus dem Vereinsregister über die Auflösung benötigt.