05.06.2020
Sportbetrieb wird weitestgehend möglich
Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung am 6. Juni 2020 ist der Sportbetrieb jeglicher Sportarten in den sächsischen Sportvereinen möglich. Bedingung dafür: Die Veranstaltungen finden generell ohne Publikum statt, und es müssen Hygienekonzepte schriftlich erstellt und befolgt werden. weiterlesen