30.04.2020
Außensportanlagen dürfen ab 4. Mai wieder genutzt werden
Der erste Schritt ist getan: Ab dem kommenden Montag darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen. Teilnehmende sollen dabei jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. weiterlesen